A wie Abmahnung und F wie Fotografie – ein Hochrisikogeschäft?

Foto: Michael Mahlke

Mit einem Klick kann es teuer werden. Das ist eine neue Situation im Zeitalter der Klickwirtschaft.

Dazu gibt es aktuell einige Beispiele, die ich hier ansprechen möchte, um das Thema der Bildrechte und der Folgen der Nichtbeachtung zu beleuchten.

In den internationalen und nationalen Diskussionen rund um das Thema Strassenfotografie taucht immer wieder auf, dass die Beachtung der Persönlichkeitsrechte nicht so wichtig sei.

Wer die Aussagen von Menschen liest, die nicht im deutschen Rechtsraum leben, der sollte sich daran erinnern, dass es nicht überall so wie in Deutschland ist. Hier gelten Regeln, die ich an aktuellen Beispielen benennen möchte.

Darauf sollte man als Fotografin oder Fotograf ein Auge haben.

  • Auf medienrecht-urheberrecht.de wird folgendes geschildert: „Für ein Foto, welches selbst in der höchsten Auflösung zwischen 20 Cent und 1,30 Euro kostet, werden Schadensersatz und Abmahnkosten von regelmäßig insgesamt ca. 1.349,00 Euro gefordert. Wir vertreten auch einen Mandanten, von dem 1.700,00 Euro Schadensersatz allein wegen der versehentlich vergessenen Angabe des Namens des Fotografen gefordert werden.“
  • Auf welikethat.de gibt es einen anderen Sachverhalt: „Vor 2 Tagen haben wir diesen Artikel veröffentlicht, in dem wir über eine Abmahnung berichteten die uns ins Haus geflattert ist. Wir wurden aufgefordert knappe 3.000 € für EIN Bild aus einem Artikel von 2009 zu zahlen und wie sich mittlerweile herausgestellt hat sind wir nicht die Einzigen die in diesem Fall betroffen sind. „
  • Bei Facebook kann ein Klick auf den „Teilen“ Knopf schon Probleme verursachen wie bei toalster.de zu lesen ist: „Liegt für die Veröffentlichung eines Fotos bei Facebook (etwa durch “Teilen” des Bildes) keine Erlaubnis vor, handelt es sich um eine widerrechtliche Veröffentlichung. „
  • Bei lhr-law.de wurde offenkundig einer der ersten Fälle zum Thema „Teilen“ auf Facebook durch Dritte auf der eigenen Pinnwand vertreten: „Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass das betreffende Lichtbild von einem Dritten auf die Pinnwand unseres Mandanten hochgeladen wurde. Dieser kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet.“ Diese Seite ist deshalb so interessant, weil dort geklagt wurde, ein Urteil gesprochen wurde und dieses Urteil auch im Wortlaut zu lesen ist.
  • Ich empfehle sonst Bücher wie das von Wolfgang Rau: „Wolfgang Rau schildert auch das Problem der Strassenfotografie und analysiert die Fotos von Henri Cartier-Bresson. Und er schreibt den heutigen “Strassenfotografen” eine klare Botschaft ins Stammbuch: entweder liegt eine Einwilligung vor oder die Personen dürfen nicht erkennbar sein.“

Was kann man daraus lernen?

  • Am besten benutzt man nur Fotos, die man selbst gemacht hat mit Motiven, die keine rechtlichen Probleme auslösen.
  • Bei Facebook sollte man nur Artikel hochladen bei denen auch das Miniaturbild weggelassen wird.  Und „Teilen“ sollte man nur Artikel, bei denen klar ist, dass die verwendeten Grafiken oder Fotos oder Fotos mit Texten auch urheberrechtsfrei sind oder verwendet werden dürfen
  • Bei Flickr sollte man nur Fotos in seine Seiten einbinden, bei denen es eine CCC-Lizenz gibt. Wo alle Rechte vorbehalten sind, darf man diese Fotos auch nicht in einer Sidebar einbinden!
  • Kamera ist Kamera und Foto ist Foto, egal ob mit einem Handy und nur ganz klein oder mit einer grossen DSLR und ganz gross!

Das ist alles nicht so einfach und das muss man üben. Und manchmal vergisst man es auch. Da nicht alles und immer kontrolliert wird, sollte man im Zweifel lieber nachträglich löschen.

Fotografisch betrachtet ist es einfacher. Durch geschicktes Fotografieren kann man weiter fast alles fotografieren. Man muss sich nur an die Regeln halten, wenn man nicht das hohe Risiko einer Abmahnung eingehen will, denn die Suchsoftware für Fotos wird immer besser.

Das ist eigentlich ein guter Grund, um die eigenen fotografischen Fähigkeiten zu verbessern, das Vermeiden solcher Probleme durch geschicktes Fotografieren zu üben und dann noch mehr Fotos zu erstellen.

Abgesehen davon darf man in nichtgewerblichen Fällen nach § 97a Abs. 2 UrhG eigentlich bei einfachen Urheberrechtsverletzungen nur 100 Euro verlangen laut einem interessanten Artikel.  So gibt es noch viel zu tun.

Dieser Artikel stellt natürlich keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine Meinung und Interpretation rechtlich-sozialer Informationen und individueller Verhaltensmöglichkeiten wieder.

About Michael Mahlke

Früher habe ich Bücher geschrieben über den Nationalsozialismus, die Gewerkschaftsbewegung, das Leben der kleinen Leute im Arbeitsleben, Ausstellungen organisiert, Lernsoftware entwickelt und Seminare zu Themen wie „Global denken vor Ort handeln“ geleitet. Nach der Grenzöffnung 1989 qualifizierte ich Menschen und half, in Umbrüchen neue Lebensorientierungen zu finden und dann wechselte ich in die industrielle Organisationsentwicklung. Oft war ich einer der wenigen, der das Sterben der Betriebe und das Sterben der Hoffnung der Menschen sah. Ich wollte nicht nur helfen sondern auch festhalten für die Nachwelt. Denn die Worte zeigten keine Gesichter und die Geschichten erzählten keine Momente, so wie ich es erlebt hatte. Wenn ich das alles damals schon nicht aufhalten konnte, dann wollte ich es wenigstens festhalten. So kam ich zum Fotografieren. Mehr hier - http://dokumentarfotografie.de/2022/09/17/der-fotomonat-und-seine-zeiten/

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